Vorläufige Haushaltswirtschaft
DS/1565/III Mündliche Anfrage 1. Mit welchen konkreten Auflagen/Maßgaben seitens der Senatsverwaltung wurde die Vorläufige Haushaltswirtschaft verbunden und welchen Beschränkungen unterliegt der Bezirk fortan? Die Senatsverwaltung für Finanzen hat am 08.12.2008 für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, in analoger Anwendung des Art 89 (1) VvB1, die vorläufige Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2010 verhängt. Konkrete Auflagen/Maßgaben werden erfahrungsgemäß in