Benennungen bezirklicher Sportplätze und anderer Objekte
DS/1418/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Im Falle einer personenbezogenen Namensgebung für bezirkliche Objekte, die nicht unter die Regelung für Platz- und Straßennamen fallen (wie Sportplätze oder Brücken), wird zukünftig so verfahren, dass je zur Hälfte weibliche und männliche Persönlichkeiten mit der Namensgebung geehrt werden. Begründung: Bei der Benennung öffentlicher Objekte sollte ebenso wie bei