Prinzessinnengarten langfristig erhalten – Erbbaupacht anstreben
DS/2111/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35 – 38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann.Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung