Kinderrechte sind in der Berliner Verfassung angekommen
Das klingt schön. Doch Anspruch und Realität der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegen weit auseinander Die Aufnahme von Kinderrechten in die Berliner Verfassung allein, so lobenswert dies ist, wird an der konkreten, oft noch mangelhaften Situation von Kindern nichts ändern. Beteiligungsrechte für Kinder waren bereits vorher im deutschen Recht verankert. Das Bürgerliche Gesetzbuch garantiert