Ausweisung der Brommybrücke in der BEP
DS/0406/III Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode Antrag Betr.: Ausweisung der Brommybrücke in der BEP Die BVV möge beschließen: Die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Ausweisung der Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ist ersatzlos zu streichen. In Abschlußbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2.