Schulhygiene
DS/0195/IV Mündliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Voraussetzungen stellt der Musterhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz des Landes Berlin an die Reinigung von Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen? Der Musterhygieneplan ist insbesondere als Unterstützung für die Schulen gedacht, die gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz zur Erstellung eines entsprechenden Planes verpflichtet sind. Die darin enthaltenen