Stärkung der Angebote zur Beteiligung und Beratung für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII
DS/1518/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie es Kinder und Jugendliche entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII altersgerecht beteiligt und berät, d.h. es ist insbesondere auf eine niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit und das besondere notwendige Beratungssetting für junge Menschen aller Altergruppen Bezug zu nehmen. Die jungen Menschen sollen in Zukunft