Fall- und Kostenentwicklung der Leistungen nach dem SGB XII
DS/0858/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, für alle Leistungsbereiche des SGB XII ein transparentes Verfahren der Fallzahlen- und Kostenentwicklung zu erarbeiten, das die Grundlage für ein effektives Controlling, für eine Sozialhilfeplanung und für die jeweilige Haushaltsaufstellung sein soll. Dabei soll sich das Bezirksamt an den Strukturen der Jugendhilfeplanung und dem dortigen