Überprüfung der Nutzungszeiten von Sportanlagen
DS/2027/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt durch Augenscheinnahme zu prüfen, in welchem Umfang die Nutzungszeiten der Sportanlagen durch die Sportvereine eingehalten werden. Außerdem sollte geklärt werden, ab wie vielen Personen ein Training auf den Sportplätzen stattfinden kann (vor allem im Winterhalbjahr). Begründung: In einigen anderen Bezirken ist es schon gängige Praxis,