EinwohnerInnenanfragen ausweiten auf fünf, statt wie bisher drei Fragen
DS/2107/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV möge dahingehend geändert werden, dass EinwohnerInnen bei ihrer Anfrage fünf - statt wie bisher drei - Fragen stellen können. Begründung: Das Mittel der EinwohnerInnenanfrage stellt ein hohes Gut dar im Prozess der demokratischen Auseinandersetzung im Bezirk und der Beteiligung von BürgerInnen an der Gestaltung ihres