DS/1371/V – Zuständigkeit bei Schadensfällen
Mündliche Anfrage Initiator*in: B'90/Die Grünen, Jutta Schmidt-Stanojevic Ich frage das Bezirksamt: 1. Wer ist beim Sportamt und beim Schulamt zuständig für Schadensfälle, die am Wochenende oder in den späten Abendstunden passieren? 2. Wie wird die Person bezahlt, die für die Organisation von Notfallmaßnahmen zuständig ist? 3. Welche Person ist im Moment dafür zuständig? Beantwortung: BezStR