DS/1054/V – Voraussetzungen für das Umsetzen von Falschparker*innen
Mündliche Anfrage Initiator*in: B'90/Die Grünen, Pascal Striebel Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen falsch parkende Kfz umgesetzt werden? Das Verfahren zum Umsetzung ist in der Geschäftsanweisung der Polizei Nr. 15/2014 zum Umsetzen von Fahrzeugen geregelt. Aufgrund der parallelen Zuständigkeit von Polizei und