Bezirkspolitik2024-07-17T14:43:06+02:00

Was genau ist denn das Bezirksparlament? Warum heißt es BVV? Wie arbeitet die BVV? Wer sitzt da eigentlich?

Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.

Was wir vereinfachend als Bezirksparlament bezeichnen, trägt eigentlich den sperrigen Namen Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV. Die BVV ist nach der Berliner Verfassung das „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“.

Das Bezirksparlament wählt das Bezirksamt und kontrolliert die Verwaltung des Bezirks. Darüber hinaus beschließt es den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Das Bezirksparlament kann darüber hinaus nur begrenzt Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen müsste. Allerdings kann es beim Bezirksamt durch Fragen Informationen einholen. Über Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt kann das Bezirksparlament Verwaltungshandeln anregen. Das Bezirksparlament setzt für seine Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte angehören können. Sie werden vom Parlament gewählt, nachdem sie von den Fraktionen vorgeschlagen werden.

Mitglied des Bezirksparlaments können alle werden, die das aktive und passive Wahlrecht besitzen und die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Die Kandidat*innen müssen allerdings nicht in dem Bezirk gemeldet sein, in dem sie sich zur Wahl stellen. Parteien oder Wähler*innengruppen stellen eine Liste mit ihren Kandidat*innen auf – Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Bei den Wahlen sind außer deutschen Staatsbürgern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestwahlalter 16 Jahre. Die Wahlperiode des Bezirksparlaments ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses wie zuletzt im Jahr 2001 automatisch.

Nach der Wahl wird die Anzahl der 55 Sitze im Bezirksparlament für die einzelnen Parteien nach dem „d’Hondt-Verfahren“ ermittelt. Hierbei erhält die Liste mit der höchsten Stimmzahl den ersten Sitz, dann wird die Zahl der Stimmen durch zwei geteilt. Jetzt erhält die Liste mit der höchsten Stimmzahl den zweiten der zu verteilenden Sitze. Wenn die Stimmzahl einer Liste bereits durch zwei geteilt wurde, wird jetzt durch drei geteilt, dann durch vier usw. Da grundsätzlich eine bestimmte Grundzahl an Stimmen notwendig ist, um überhaupt einen Sitz zu erlangen, sind kleine Parteien durch dieses Verfahren tendenziell benachteiligt. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes, das die ursprüngliche 5-Prozent-Klausel für nicht verfassungsgemäß angesehen hatte, gilt jetzt die 3-Prozent-Klausel. Allerdings ist unklar, wie lange die 3-Prozent-Klausel noch in Kraft bleiben wird, da das Landesverfassungsgericht gerade über sie verhandelt. Entscheidender ist aber ohnehin, dass inzwischen drei Bezirksverordnete einer Liste notwendig sind, um eine Fraktion zu bilden. Hierzu sind weit mehr als fünf Prozent notwendig.

Bündnis 90/Die Grünen: 21
Die Linke: 12
SPD: 8
CDU: 8
Die Partei: 2
FDP: 2
AfD: 2

Quelle

Die beiden wichtigsten Arbeitsfelder des Bezirksparlaments (BVV) sind zum einen die monatliche Sitzung, zum anderen die Ausschüsse.
Zudem wählt die BVV das Bezirksamt.

a) Sitzung des Bezirksparlaments

Das Bezirksparlament tagt normalerweise an jedem letzten Mittwoch des Monats um 18.00 Uhr im ehemaligen Rathaus Kreuzberg in der Yorckstraße 4-11.
Auf der Tagesordnung stehen teilweise 50 und mehr Punkte. Um die Arbeit effektiver zu gestalten, einigen sich die Fraktionen bereits vor einer Sitzung im Ältestenrat auf eine Konsensliste, die Anträge enthält, für die eine Mehrheit der Versammlung auch ohne Aussprache sehr wahrscheinlich ist. In der Sitzung stimmen die Bezirksverordneten darüber en bloc ab und ersparen sich so Einzelabstimmungen bei unstrittigen Fragen. Die Sitzung beginnt in der Regel mit den Mündlichen Anfragen an das Bezirksamt. Dabei stellen Bezirksverordnete meist Fragen zu aktuellen Themen. Die Diskussion von Anträgen oder anderen Drucksachen nimmt oft den größten Teil der Sitzungszeit ein. Viele der Anträge werden in Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Auch bei kontroversen Themen kommt das vor, da manche dieser Anträge aus Sicht der Fraktionen zeitlich und inhaltlich besser in den Fachausschüssen diskutiert werden können. Dafür werden die restlichen Themen dann umso intensiver diskutiert.

b) Ausschussarbeit
Die konkrete politische Arbeit des Bezirksparlaments findet in Ausschüssen statt, in die jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke Mitglieder entsendet. Hinzu kommen Bürgerdeputierte, die in den Ausschüssen voll stimmberechtigt sind. Diese werden von den Fraktionen vorgeschlagen und vom Bezirksparlament gewählt. Einige Fraktionen stellen Mitglieder ihrer Bezirksverordnetenliste auf, die nicht in das Bezirksparlament gewählt wurden. Andere schlagen ehemalige Bezirksverordnete vor. Prinzipiell angedacht ist, fachkundige Bürger*innen als Bürgerdeputierte zur Verstärkung der Expertise in die Ausschüsse zu wählen. Das ist aber nicht immer der Fall. Jeder Ausschuss wählt in der ersten, konstituierenden Sitzung den Vorsitz und deren Vertretung. Darin sind die Ausschüsse jedoch nicht frei, sondern sie müssen sich an den proportionale Vorgaben halten. Nachdem die Anzahl der Ausschüsse festgelegt ist, wird errechnet, wie viele Vorsitze jeweils den einzelnen Fraktionen zustehen. Hierzu wird in Berlin das Verfahren zur Sitzverteilung nach d’Hondt angewandt.

Anträge dienen dazu, dem Bezirksamt politische Vorgaben zu machen oder vom Bezirksamt bestimmte Aktivitäten zu verlangen. Alle Bezirksverordneten dürfen Anträge einbringen, meist werden sie jedoch zuvor in den Fraktionen besprochen. Anträge werden jeweils in der nächsten Sitzung des Bezirksparlaments behandelt. Dort können sie entweder direkt beschlossen, abgelehnt oder in einen oder mehrere zuständige Ausschüsse überwiesen werden. Da werden sie diskutiert, möglicherweise verändert und kommen als Beschlussempfehlung in das Bezirksparlament zurück.

Alle Bezirksverordnete können im Rahmen einer Sitzung des Bezirksparlaments mündliche Anfragen stellen. Nach geltender Geschäftsordnung steht jeweils die erste Stunde der Sitzung zum Stellen und Beantworten von mündlichen Anfragen zur Verfügung. Alle mündlichen Anfragen müssen beantwortet werden. Reicht die Zeit zur mündlichen Antwort nicht, müssen die Antworten bis zum Tag nach der Sitzung schriftlich dem BVV-Büro zugestellt werden. Obwohl jede*r Bezirksverordnete für sich allein eine Anfrage stellen kann, werden diese meist in einer Fraktionssitzung besprochen oder zumindest angesprochen. So kann die Fraktion eventuell Ergänzungen empfehlen oder andere Ratschläge geben.
Außerdem legt die Fraktion eine interne Reihenfolge fest, nach der wiederum die Reihenfolge der Fragen innerhalb der Bezirksparlamentssitzung durch das BVV-Büro nach Fraktionsgröße festgelegt wird.

Auch die schriftliche Anfrage ist ein Recht der einzelnen Bezirksverordneten. Die Fragen können jederzeit im BVV-Büro abgegeben werden und werden von da aus an das Bezirksamt weitergeleitet. Schriftliche Anfragen werden gestellt, um ausführliche Informationen über einen Sachverhalt zu erfragen oder um zu Überprüfen, ob und wie BVV-Beschlüsse eingehalten wurden. Sie dienen oft auch der Informationen über Aktivitäten des Bezirksamtes oder der Vorbereitung von Anträgen. Es ist natürlich auch möglich, Fragen von Bürger*innen aufzunehmen und sie als schriftliche oder mündliche Frage einzubringen. Oft sind solche Hinweise sehr nützlich und Bürger*innen können so ihrerseits Informationen manchmal schneller, einfacher und ausführlicher erhalten, als es ihnen selbst gesetzlich möglich ist.

Die Große Anfrage dient einer umfassenderen Diskussion eines Themas im Bezirksparlament. Etwa um ein brisantes Thema aufzugreifen, die Arbeit von Stadträt*innen zu hinterfragen oder die Einstellungen des Bezirksamtes hervorzukitzeln.

Alle Ausschüsse der BVV tagen in der Regel öffentlich. Besucher*innen können dort Fragen stellen und mitreden. Seit Kurzem ist das ohne Altersbeschränkung auch für Kinder und Jugendliche möglich.

Darüber hinaus kann sich jede Person mit Petitionen (Eingaben und Beschwerden) an die BVV wenden. Das können sowohl Anliegen oder Probleme sein, die das Bezirksamt betreffen, als auch politische Ideen und Forderungen. Das Bezirksamt muss dann dazu Stellung nehmen. Der Petitionsausschuss befasst sich anschließend mit dem Thema, kann sich Akten vorlegen lassen und die Petent*innen anhören und versucht, eine Lösung im Einzelfall zu finden. Der Ausschuss kann auch politische Vorschläge aus Petitionen aufgreifen.

Bürger*innen, die ein besonderes Interesse oder Wissen zu einem Thema haben, können auf Vorschlag einer Fraktion Bürgerdeputierte*r in einem Fachausschuss der BVV werden. Bürgerdeputierte dürfen in den Ausschüssen nicht nur mitsprechen, sondern auch mit abstimmen und eigene Anträge stellen. Falls ihr daran Interesse habt, meldet euch per E-Mail bei uns. Wir suchen auch innerhalb einer Legislaturperiode immer wieder neue Bürgerdeputierte.

Wer in Friedrichshain-Kreuzberg wohnt, arbeitet oder in Ausbildung ist, kann in der monatlichen BVV-Sitzung Einwohner*innenanfragen an das Bezirksamt stellen. Zu Beginn jeder BVV stehen dafür 30 Minuten zur Verfügung. Die Fragen müssen einen Bezug zum Bezirk haben und mindestens zwei Tage vor der Sitzung beim BVV-Büro eingereicht werden.

Bürger*innen können auch Einwohner*innenanträge stellen, wenn diese von mindestens 1.000 Einwohner*innen des Bezirks unterstützt werden. Die Anträge kommen dann in das normale parlamentarische Verfahren, werden also in der Regel in die Ausschüsse überwiesen, und dort fachlich diskutiert, bevor sie in der BVV abgestimmt werden. Die bis zu drei Vertauensleute der Einwohner*innenanträge werden selbstverständlich zu allen Sitzungen eingeladen und haben in den Ausschüssen und auch im Plenum der BVV dazu Rederecht.

Mit einem Bürger*innenbegehren können Bürger*innen unseres Bezirks anregen, über eine konkrete Frage abzustimmen, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Initiator*innen haben sechs Monate Zeit, um mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten als Unterstützer*innen zu gewinnen. Die BVV kann das Anliegen des Bürger*innenbegehrens übernehmen. Entscheidet sie sich dagegen, so kommt es zu einem Bürger*innenentscheid, in dem alle Wahlberechtigten im Bezirk aufgerufen werden, ihre Stimme abzugeben.

Die Arbeit in den Ausschüssen

In den BVV-Ausschüssen wird Fachpolitik gemacht: Zu jedem Themenbereich, den wir bearbeiten, gibt es einen entsprechenden Ausschuss. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus den Fachpolitiker*innen der Fraktionen und aus Bürgerdeputierten, also aus Bürger*innen, die besonderes Interesse oder Wissen zu einem Thema mitbringen. Die Ausschüsse tagen regelmäßig.

Welche unserer Mitglieder in welchem Ausschuss Grüne Politik vertreten, erfährst du hier (PDF).  Mehr Infos zu den Themen, die wir bearbeiten, findest du hier. Allgemeine Infos zu den Ausschüssen des Bezirksparlamentes findest du auf der Homepage des Bezirksamtes von Friedrichshain-Kreuzberg. Dort befinden sich auch die Tagesordnungen und die nächsten Sitzungstermine.

Die Ausschüsse in der BVV

Unser Fraktionsvorstand

Sarah Jermutus
Sarah JermutusFraktionsvorsitzende
Karl-Heinz Garcia Bergt
Karl-Heinz Garcia Bergt
Pascal Striebel
Pascal StriebelFraktionsvorsitzender
Vito Dabisch
Vito Dabisch
Olja Koterewa
Olja Koterewa
Silvia Rothmund
Silvia Rothmund

ANTRÄGE UND ANFRAGEN

Was ist das Bezirksamt? Wer ist Bürgermeister*in von Friedrichshain-Kreuzberg? Wer sitzt (für uns) im Bezirksamt?

Das Bezirksamt ist Teil der Berliner Verwaltung und bildet zugleich die „Regierung“ jedes Bezirks. Es besteht aus einer* Bezirksbürgermeister*in sowie vier Stadträt*innen. Das Bezirksamt wird vom Bezirksparlament für fünf Jahre gewählt.

Weil wir mit 22 von 55 Verordneten die stärkste Fraktion im Bezirksparlament bilden, dürfen wir auch die Bürgermeisterin stellen. Seit 6. Dezember 2021 ist Clara Herrmann Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. Sie ist außerdem Stadrätin für Finanzen, Personal, Wirtschaft und Kultur. Auch vor Clara Herrmann war bereits eine Bündnisgrüne Bezirksbürgermeisterin: Monika Herrmann, die von 2013 bis 2021 dem Bezirksamt vorstand.

Clara Herrmann ist unsere Grüne Bürgermeisterin. Sie ist zugleich Stadträtin für Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima. Dank unseres guten Wahlergebnisses 2023 konnten wir außerdem zwei weitere Grüne Stadträt*innen stellen: Annika Gerold ist für das Straßen- und Grünflächenamt, das Umwelt- und Naturschutzamt und das Ordnungsamt zuständig, Florian Schmidt für Bauen, Planen und kooperative Stadtentwicklung. Die drei anderen Bezirksamtsmitglieder sind Andy Hehmke (Stadtrat für Schule, Sport und Facility Management; SPD), Max Kindler (Stadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit; CDU) und Oliver Nöll (Stadtrat für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales; DIE LINKE).

Unser Team im Bezirksamt

Clara Herrmann
Clara HerrmannBezirksbürgermeisterin und Abteilung für Finanzen, Personal, Wirtschaft und Kultur
Annika Gerold
Annika GeroldBezirksstadträtin für das Straßen- und Grünflächenamt, das Umwelt- und Naturschutzamt und das Ordnungsamt
Florian Schmidt
Florian SchmidtBezirksstadtrat für das Stadtentwicklungsamt

AKTUELLES AUS DER BVV

Grüne Berlin

Grüne im Abgeordnetenhaus

Grüne Jugend Berlin

Grüne Bundesverband

Grüne Europa

Nach oben