Konfessionszugehörigkeit von Trägern der Sozial- und Gesundheitsfürsorge im Bezirk
DS/1853/III Mündliche Anfrage Sehr geehrter Herr Dr. Lenk, anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. Vorbemerkung: Seit der Schaffung der Sozialgesetzbücher wird der Begriff der Sozialfürsorge nicht mehr verwendet. Auch im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst- Gesetz – GDG) wird der Begriff der „Fürsorge“ nicht verwendet. Die entsprechenden Gesetze bezeichnen jetzt „Leistungen“,