Recht auf körperliche Selbstbestimmung: Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zugänglich machen
Seit November 2017 steht die Allgemeinärztin Kristina Hänel immer wieder vor Gericht. Warum? Weil sie darüber informiert, wie sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Laut Paragaf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sie sich damit strafbar wegen "Werbung für Schwangerschaftsbrüche". Nach einem “Kompromiss” von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene zur Reform des § 219 a StGB ist es Ärzt*innen