Aufklärung & Selbstbestimmung von Schwangeren stärken!
Am 24.06.22 hat der Bundestag die Aufhebung des § 219a beschlossen. Ärzt*innen dürfen nun straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informieren. In einem BVV-Antrag wird das Bezirksamt nun beauftragt, die im Bezirk ansässigen Ärzt*innen über die neue Rechtslage zu informieren und anzuregen, Informationen über Ablauf und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen bereitzustellen. „Die Abschaffung des Paragraphen 219a