Erbbaurechtsverträge
DS/1317/III Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Aufstellung aller bezirkseigenen Immobilien zu fertigen, zu denen augenblicklich Prüfungen bzw. Vertragsverhandlungen zur Vergabe an Dritte im Erbbaurecht stattfinden. Die Aufstellung soll beinhalten • die laufenden Kosten (bw/buw) je Immobilie pro anno, • die laufenden Miet-/Pachteinnahmen pro anno, • den jeweils voraussichtlichen Zeitpunkt eines