DS/0220/VI – Leistungsbezug von ukrainischen Geflüchteten beim Rechtskreiswechsel zum 1.6.2022
Mündliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa, B'90 Die Grünen zur BVV am 25. Mai 2022 Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie wird im Zusammenhang mit den Leistungen für Geflüchtete verfahren, wenn beim Rechtskreiswechsel zum 1.6. eine Person die nötige Voraussetzung „Aufenthaltserlaubnis nach §24 erteilt oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung“ für den Erhalt der Leistungen vom Jobcenter