Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen
DS/0188/V Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres auf eine Klärung hinzuwirken, welche Aufgaben im Rahmen des E-Government Gesetz Berlin (EGovG Bln) auch weiterhin durch die Bezirksverwaltung erbracht werden sollen und welche zukünftig durch das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) erbracht werden. Im IKT-Lenkungsrat soll das Bezirksamt klären, welche